§-Baurecht
Die Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren mittelständische Bauunternehmen bzw. Bauträgergesellschaften, die zusammen pro Jahr mehr als eintausend Ein- und Mehrfamilienhäuser bauen. Wir verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts.
Im privaten Baurecht geht es um Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Neubau, der Rekonstruktion oder Instandsetzung von Gebäuden zwischen Bauherr und Bauunternehmer.
insbesondere:
- Ansprüche der Bauherren auf Vertragserfüllung sowie Ansprüche bei verzögerter Bauausführung (Verzugsschäden, Vertragsstrafe)
- Ansprüche bei Baumängeln (Geährleistungrechte, Schadenersatz)
- Ansprüche der Bauunternehmer oder Handwerker auf Vergütung
- Ansprüche zwischen den Bauunternehmern (Haupt- und Subunternehmer)
- Entwurf und Prüfung von Bauverträgen
Diese Ansprüche werden notfalls vor den Zivilgerichten (Amts-, Landgerichte) entschieden.
Im öffentlichen Baurecht geht es demgegenüber um Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bauvorhaben durch die Behörden (Bauämter)
insbesondere:
- Durchsetzung von Ansprüchen auf die Genehmigung von Vorhaben (z.B. Wohngebäude).
- Abwehr der Verletzung baurechtlich geschützten Nachbarinteressen (baurechtliches Rücksichtnahmegebot, Grenzabstände, etc.).
- Wahrung der Anliegerrechte bei öffentlichen Bauvorhaben
Diese Rechtsfragen werden ggf. - meist nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor der Behöde - durch die Verwaltungsgerichte entschieden.
§-Miet- und Immobilienrecht
- Vertragliche Ansprüche aus dem Mietvertrag auf mangelfreie Nutzung der Mietsache und Zahlung der Miete
- Rechte im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigungsrechte, Kündigungsschutz, Schönheitsrep., Räumung, etc.).
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung sowie der Aufteilung in Wohneigentum.
- Ansprüche von Nutzern (Mieter, Pächter) im Fall des Eigentümerwechsels.
- Abwehr von Störungen bzw. Immissionen durch Nachbarn
- Vertretung im Rahmen von Mieterhöhungen und bei der Vertragsbeendigung (Kündigungsschutz, Streit um den Zustand der Mietsache bei der Räumung)
- Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Im allgemeinen Immobilienrecht sind nachfolgende Rechtsangelegenheiten von besonderer praktischer Bedeutung:
- Vertragsgestaltung und Beratung beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken (z.B. vorweggenommene Erbfolge, Baulanderwerb).
- Ansprüche aus Sicherungsrechten an Immobilien, wie Hypotheken und Grundschulden sowie die damit zusammenhängenden Rechtsansprüche aus Darlehensverträgen.
- Ansprüche zwischen mehreren Eigentümern von Immobilien sowie zwischen Wohnungseigentümern.
- zivilrechtlichen Abwehransprüche aus dem Nachbarrecht (Immissionen wie Lärm, Staub; Überbau etc.)
§-Vertragsrecht
Im Vertragsrecht geht es um alle - schriftlichen oder mündlichen - Vereinbarungen zwischen Privatpersonen. Neben den speziell dargestellten Bereichen des Baurechts sowie Immobilien- und Mietrechts sind folgende Rechtsgebiete schwerpunktmäßig zu nennen:
- Ansprüche und Vertragsgestaltung im Kaufrecht (z.B. Gewährleistungsansprüche beim Kauf neuer oder gebrauchter Sachen, Rücktrittsrechte, Haftung für Prospektangaben usw.)
- Rechtsfragen bei Darlehensverträgen
- Werkvertragsrecht (z.B. Reparatur von Haushaltgegenständen oder Fahrzeugen).
- Ansprüche aus Reiseverträgen oder anlässlich der Beherbergung in Hotels/Pensionen
- gesellschaftsrechtliche Probleme z.B. im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Ehe- und Erbverträge
- Rechtsfragen aus Verträgen mit Ärzten/Krankenhäusern, Rechtsanwälten und Architekten (Haftung, Schadenersatz)
- sonstige Verträge
§-Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht betreuen wir Sie schwerpunktmäißig in nachfolgenden rechtlichen Fragen:
- Gestaltung und Prüfung von befristeten/unbefristeten Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutz (Abwehr unberechtigter Kündigungen, Beratung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Personalentscheidungen)
- Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen (Urlaubabgeltung, Abfindungen)
- öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Recht der Angestellten bei öffentlichen Arbeitgebern)
- Ansprüche auf Vergütung (Gehalt, Weihnachtsgeld, etc.)
§-Verkehrsrecht / Bußgeldverfahren
- Unfallregulierung / Schadenersatz
- Geltendmachung der Reparaturkosten
- Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten
- Problemfall des wirtschaftlichen Totalschadens
- Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen
- Verkehrsstrafsachen (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Alkoholdelikte)
- Fahrerlaubnisrecht (z.B. Anordnung einer MPU)
- Bußgeldverfahren (z.B. Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung u.a. Gesetze)
§-Erbrecht
- Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge
- Vermittlung von Erbenermittlungen
- Testament und Vermächtnis
- Vertragsgestaltung Erbschaftsvertrag, vorweggenommene Erbfolge
- Enterbung und Pflichtteil
- Übertragung von Vermögen, Schenkung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung





